Ablauf

Bewerberinnen und Bewerber für einen Unterstützungsbeitrag gehen wie folgt vor:
  1. Füllen Sie das Online Antragsformular vollständig aus.
  2. Der Eingang Ihres Gesuches wird bestätigt und Sie werden über das weitere Vorgehen informiert.
  3. Gesuche sind von den Gesuchstellenden selbst einzureichen. Nicht eingetreten wird auf Gesuche, die von Drittpersonen eingereicht werden.
  4. Für die Einreichung Ihres Gesuches ist ein detaillierter Budgetplan mit Ihren Ein- und Ausgaben notwendig. Hier haben wir für Sie eine Vorlage vorbereitet, an der Sie sich orientieren können.
  5. In der Regel wird Ihr Gesuch an zwei Stiftungsratssitzungen behandelt. An der ersten Sitzung wird geprüft, ob grundsätzlich auf Ihr Gesuch eingetreten werden kann.
  6. Ein Stiftungsratsmitglied wird als Ihre Ansprechperson bestimmt und nimmt mit Ihnen Kontakt auf.
  7. Die offenen Fragen für Ihr Gesuch werden geklärt. Bei einem positiven Entscheid stellen Sie sich an einer zweiten Sitzung in einem knapp halbstündigen Gespräch an zentraler Lage in Zürich dem Stiftungsrat vor.
  8. In diesem Gespräch geht es darum, Sie als Person kennenzulernen und die Motivation für Ihre Ausbildung oder Ihr anderweitiges Anliegen zu klären.
  9. Bei einem positiven Entscheid erhalten Sie einen Unterstützungsvertrag. Dieser regelt, wie wir Sie während Ihrer Ausbildung oder anderweitigen Begleitung unterstützen.
  10. Die Auszahlung des Unterstützungsbetrages erfolgt halbjährlich, jeweils nach einem kurzen schriftlichen Bericht Ihrerseits über den Verlauf der Ausbildung. Der Bericht ist hier online einzureichen.
  11. Während der gesamten Zeit steht Ihnen Ihre Ansprechperson für Fragen zur Verfügung.
  12. Bei Unterstützung unter CHF 5’000.- wird auf das persönliche Vorstellen verzichtet.
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